Der Wirtschaftsstandort Fürth am Übergang vom 10. ins 11. Jahrhundert

Aus AG Archäologie Fürth
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Erschienen im Altstadtbläddla 50 (2016/2017) S. 22 - 25 von Thomas Werner


Die Schenkungsurkunde Heinrichs II. vom 1. Nov. 1007 an die Domherren in Bamberg spricht eindeutig davon, dass Heinrich Eigenbesitz hergegeben hat. Daraus leitet sich zwangsläufig die Frage ab, woher er diesen Besitz hatte, denn dass in Fürth königliches Fiskalgut aus der Karolingerzeit verschenkt worden sei, lässt sich bis heute nicht nachweisen. Damit sind alle Spekulationen zu einem karolingischen Königshof hinfällig. Die archäologischen Funde der Altstadt in Fürth datieren ins 10. bis ins frühe 11. Jahrhundert, können also 50 bis höchstens 100 Jahre älter als Heinrichs Schenkungsurkunde sein und sind dem liudolfingisch-ottonischen Eigenbesitz zuzurechnen. Die Annahme, dass Fürth ca. 250 Jahre älter als die Schenkungsurkunde sei, kann damit von archäologischer Seite nicht bestätigt werden.


Will man etwas über den Wert dieses Schenkungsgutes in Erfahrung bringen – und hierbei sollten die formelhaften Ausstattungsmerkmale in der Urkunde unberücksichtigt bleiben – muss zunächst der Frage nachgegangen werden, was nach der Übergabe mit dem Grundbesitz in Fürth geschehen ist. Zwischen 1020 und 1024, wahrscheinlich 1024, nachdem Kaiser Heinrichs II. verstorben war, hat Bischof Eberhard von Bamberg ein dem Präbendalgut der Dombrüder entnommenes Gut, das ausdrücklich zu ihrem Unterhalt bestimmt war, zur Nutznießung auf Lebenszeit einem namentlich nicht genannten Grafen, seiner Ehefrau und ihrem Sohn überlassen mit der Bestimmung, dass nach deren Tod dieses Gut an die Dombrüder zurückfallen solle. Die Datierung dieser Urkunde ist generell sehr widersprüchlich, denn sie wird zum einen mit der 1. Indiktion (mittelalterlicher Grundsteuerzyklus von 15 Jahren) 1003 – 1018, einmal nach den Jahren der Inkarnation des Herrn mit 1020 und einmal nach dem 18. Dienstjahr des Bischofs (1024) angegeben. August Ortegel scheint sogar das genaue Datum zu kennen, indem er den Ausstellungstag in Attersee (16. November) und die Vermutung Johann Looshorns, dass das 18. Regierungsjahr des Bischofs gemeint sein müsste, zusammenführt. Als Argument gibt er an, dass ein früheres Datum durch die Erwerbs- und Schenkungspolitik Heinrichs II. für seine Bistumsgründung nicht in Frage kommen kann und daher erst unter Konrad II. ein anderer Umgang mit den Ausstattungsgütern des neuen Bistums anzunehmen ist. Aufgrund eines Vergleichs der genannten Herkunft des Gutes „de stipendio fratrum“ (vom Unterhalt der Brüder) mit der fast gleichlautenden Zweckbestimmung in Heinrichs II. Schenkungsurkunde vom 1. Nov. 1007 „ad stipendium kanonicorum“ (zum Unterhalt der kanonischen Dombrüder) sowie unter Berücksichtigung der nachfolgenden Urkunde hat der Historiker Erich von Guttenberg den Schluss gezogen, dass es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach um Fürth gehandelt hat. Ungefähr zwölf Jahre später verfasste der Bischof eine weitere Urkunde, aus der hervorgeht, dass er, nachdem er die Wirtschatshöfe „Ouraha“ (Herzogenaurach) und „Zenni“ (Langenzenn) von einer Frau Yrmengarda zurück bekommen hätte, nun „Ouraha“ mit allem Zubehör den Dombrüdern zum Unterhalt („ad stipendium“) überlassen wolle unter der Bedingung, dass sie nach dem Tode dieser Frau Yrmengarda den Wirtschaftshof „Zenni“ an den Bischof zurückgeben und dafür ihr „Phurti“ (Fürth) zurück erhalten sollten. Aus dieser Wortwahl des Bischofs wird deutlich, dass sich zum Zeitpunkt der Aufsetzung der Urkunde „Phurti“ (Fürth) nicht mehr in den Händen der Dombrüder befunden haben kann, was mit der 1. Urkunde durchaus übereinstimmen würde. Irmgards Übergabe von Langenzenn und Herzogenaurach und die Nutznießung von Fürth auf Lebenzeit lässt an einen Austausch des Leibgedings dieser Irmgard denken. Offensichtlich hat der Bischof nach der ersten Urkunde Fürth gegen die dort nicht genannten Wirtschaftshöfe Herzogenaurach und Langenzenn eingetauscht, die Dombrüder aber nach der zweiten Urkunde nur mit „Zenni“ intern entschädigt. Man erkennt anhand des Zeitablaufs, dass der Bischof nach Heinrichs II. Schenkung vom 13. November 1021 – in Anlehnung an die Auffassung von Guttenbergs – über die Wirtschaftshöfe „Ouraha“ und „Zenni“ nicht gleich frei verfügen konnte, die der Kaiser zuvor von einem Grafen Chunrad erworben und dabei unter seine Schutzherrschaft (quoddam nostre dominationis) gestellt hatte, denn zwischen Schenkung und freier Verfügung liegen mindestens 3 Jahre. Nun wissen wir, dass der konradinische Rangaugraf Chuonrad bzw. Kuno, der seinen Grafensitz in Burgbernheim bei Bad Windsheim hatte, 1012 verstorben ist, Heinrich II. die Wirtschaftshöfe demzufolge schon davor erworben haben muss. Warum Chuonrads Frau Yrmengard und ihr dann wohl zweiter Ehemann nach des Kaisers Tod „Ouraha“ und „Zenni“ gegen „Phurti“ beim Bischof eingetauscht haben, kann nicht mehr gesagt werden. Man sollte aber davon ausgehen, dass das mutmaßlich vorher verliehene Marktrecht in Fürth dabei eine gewisse Rolle gespielt hat. Allein die Gegenüberstellung von „Zenni“ und „Phurti“ in der Urkunde lässt erkennen, dass beide Güter von ihren Einkünften aus Naturalien als durchaus gleichwertig zu betrachten sind, Yrmengard sich aber von dem Markttreiben in „Phurti“ anscheinend eine höhere Rendite versprochen und darum ihr zweites Leibgeding „Ouraha“ dazu gegeben hat.


Der lange Zeitraum zwischen Erwerb und Weitergabe von beiden Wirtschaftshöfen ans Bistum durch den Kaiser von mindestens neun Jahren, lässt sich wie folgt erklären: Nachdem der Graf Chunrad 1012 verstorben war, heiratete seine Frau Irmgard den Konradiner Otto von Hammerstein, Schwager des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt. Sie selbst war eine Enkelin des Sachsenherzogs Hermann Billung und Tochter seiner Tochter Mathilde aus ihrer zweiten Ehe mit Gottfried d. Ä. von Verdun. Sie brachte die verlauten Rangaugüter ihres ersten Ehemannes als ihr Leibgeding oder Wittum unter dem Schutz des Kaisers in die Ehe ein – sonst macht die Formulierung des Bischofs in der zweiten Urkunde keinen Sinn, da die Übergabebedingungen zwischen Graf Chunrad und Heinrich II. nicht bekannt sind. Wenn der Bischof davon spricht, dass er Herzogenaurach den Dombrüdern zum Unterhalt überlassen will, nachdem er „Ouraha“ und „Zenni“ vorher zurückerhalten hatte, dann ist das nur so zu verstehen, dass es vonseiten der Dombrüder bei der Tauschaktion mit Fürth Nachforderungen gegeben haben muss, obwohl sie vorher nach der Urkunde ihren Segen dazu gegeben hatten. Anscheinend war nur noch „Phurti“ der Irmgard als Leibrente verblieben und sollte erst nach ihrem Tod an die Dombrüder zurückfallen. Sie hätten demnach mit der zweiten Urkunde des Bischofs nach Ablauf des Prekarievertrages über Fürth ihr Präbendalgut um den Wirtschaftshof Herzogenaurach erweitert und vermehrt. Doch wie ist der Satz zu verstehen, dass der Bischof vorher beide Güter zurückbekommen hat? Nach Kaiser Heinrichs Schenkung 1021 hätten sie bereits in seinen Händen sein müssen. Nun, Heinrich II. erhob gegen diese so genannte „Hammersteiner Ehe“ Einspruch wegen angeblich zu naher verwandtschaftlicher Verhältnisse, vielleicht aber auch mit Blick auf die nicht duldbare Machtstellung des Paares am Rhein, in der Wetterau und in Franken. Immerhin hatte der Kaiser die Machtbestrebungen von Ottos Schwager, Heinrich von Schweinfurt, 15 Jahre vorher entkräften müssen und Güter eingezogen, die weitgehend für seine Bistumsgründung Bamberg verwendet wurden, wie auch jetzt Herzogenaurach und Langenzenn. Es ging dem Kaiser nach wie vor darum, die Vormachtstellung einer bestimmten Adelsfamilie in Franken zu verhindern. Vielleicht handelt es sich aber ganz einfach nur um eine Art „Retourkutsche“ aus der Königswahl Heinrichs von 1002, als sich der mächtige Konradiner Hermann II. von Schwaben gegen ihn stellte. 1018 wurde das Paar in Nimwegen exkommuniziert; der Streit eskalierte bis sich Otto von Hammerstein aufgrund der Belagerung seiner Burg 1020 dem Kaiser ergeben musste und der Ehe mit Irmgard entsagte. Ihre Güter wurden eingezogen, das heißt, dass auch „Ouraha“ und „Zenni“ 1021 erstmals durch Heinrich an das Bistum nach Bamberg gelangen konnten, obwohl sie mit der Leibrente der Irmgard belastet waren, die Verfügungsgewalt des Bischofs entsprechend noch eingeschränkt war. Es wird Heinrich II. schwer gefallen sein, zwei Güter unter seiner Schutzherrschaft zu belassen, solange die Nutznießerin Irmgard wegen ihres Eheversprechens kein Vertrauen mehr beim Kaiser in Anspruch nehmen konnte. Nachdem Kaiser Heinrich II. am 13. Juli 1024 gestorben war, verfolgte sein Nachfolger, der Salier Konrad II., den Ehestreit nicht weiter. Otto von Hammerstein bekam alle eingezogenen Güter zurück und konnte die Ehe mit Irmgard fortsetzen. „Ouraha“ und „Zenni“ gingen entsprechend vom Bistum an die Hammersteiner zurück. Das Paar hatte sich anscheinend erfolgreich gegen seine Exkommunikation persönlich bei Papst Benedikt VIII. beschwert. Das zeigt nicht nur die Machtstellung der Hammersteiner an, sondern hatte auch zur Folge, dass dem Erzbischof Aribo von Mainz kurzzeitig das Pallium vom Papst entzogen worden war. Erst ein Sendschreiben der ostfränkischen Bischöfe – darunter auch Eberhard von Bamberg und Heribert von Eichstätt – hat den Papst zum Einlenken bewegt, da auch von weltlicher Seite der Ehestreit nicht weiter verfolgt wurde. Unter dem neuen Salierherrscher war nun der Zeitpunkt und die Gelegenheit gekommen, „Ouraha“ und „Zenni“ gegen das benachbarte „Phurti“ beim Bischof einzutauschen, und Irmgard hat entweder aus Dankbarkeit oder nach einer Bedingung des Tauschvertrages die Laurentiuskirche in Roßtal gestiftet, die damals wohl dem „praedium“ Langenzenn zugerechnet werden muss. Das Laurentiuspatrozinium macht außerdem deutlich, dass hier ein Andenken an das nun nicht mehr existierende ottonische Herrscherhaus und seinen Bamberger Bischof gestiftet worden war, denn der heilige Laurentius wurde als Tagesheiliger seit dem Sieg Ottos I. auf dem Lechfeld besonders verehrt. Möglich wäre auch eine Art Vergebung des durch den Ehestreit entstandenen Übels oder eine Art Wiedergutmachung, da sich Roßtal bei der Belagerung von 954 auf die Seite von Ottos aufmüpfigen Sohn Liudolf gestellt hatte. Man könnte sogar darüber nachdenken, ob die von Fürth abhängige Laurentiuskapelle in Nürnberg in der Zeit des Prekarievertrages der Irmgard über Fürth (zwischen 1024 und 1042) entstanden ist – im gleichen Andenken wie in Roßtal. Es wäre eine besondere, dem Bamberger Bischof entgegenkommende Geste der Irmgard und zeigt, wie eng ihr Verhältnis zur Kirche war, trotz vorübergehender Exkommunikation. Wichtig bleibt aber die Beobachtung, dass sich das Andenken hauptsächlich auf Otto den Großen bezogen hat und nicht auf Heinrich II., der dem Hammersteiner Ehepaar so viel Unannehmlichkeiten bereitet hatte. Ob die Patrozinienwahl mit einem Andenken an die Marktgründung in Fürth in Zusammenhang zu bringen ist, weil seit Otto dem Großen die Schutzgewährung auf den neuen Märkten zwischen Rhein, Donau und Elbe eine neue Qualität im Handeltreiben garantierten, kann nicht gesagt werden. Möglich wäre aber, hierin die Anfänge des Geleitwesens in Fürth als allerletztes Relikt des frühen Marktschutzes zu sehen. Otto von Hammerstein verstarb am 5. Juni 1036, seine Frau Irmgard Ende 1042, sodass erst danach Fürth an die Dombrüder zurück gefallen sein kann. Der in der ersten Urkunde namentlich nicht genannte Sohn des Paares Udo war schon vor seinem Vater 1034 verstorben und spielte in dem Prekarieverhältnis mit Fürth keine Rolle mehr. Das heißt aber auch, dass die zweite Urkunde erst nach dem 5. Juni 1036 ausgestellt sein kann, da der Gemahl der Irmgard darin ebenso keine Erwähnung mehr findet. Durch diese Spätdatierung wird angenommen, dass sich Herzogenaurach und Langenzenn bis dahin im weiteren Nießbrauch der Irmgard befunden haben könnten, den sie nach der 2. Urkunde dann erst dem Bischof zurückgegeben hat. Dennoch, die Begehrlichkeit auf den Marktplatz in Fürth ist nicht verborgen geblieben, weil Kaiser Konrads Sohn und Nachfolger Heinrich III. auf das königliche Regal in Fürth (Marktrecht) ab 1042 hat zugreifen und nach Nürnberg verlegen können, da auch der Hüter der königlichen Ausstattungsgüter in Bamberg, Bischof Eberhard (1007 – 1040), zwischenzeitlich verstorben war. Nach der Auffassung Ortegels könnte Heinrich III. sogar in der Erbfolge der Irmgard eine Rolle gespielt haben, indem er einen derartigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Dombrüder vornahm. Die Bedeutung des damaligen Marktes in Fürth für die Versorgung des Rangaues und der gesamten Region ist ja vor kurzem erst dargelegt worden. (Altstadtbläddla Nr. 45, 2011/12, S. 44). Durch die Stiftung der Laurentiuskirche in Roßtal (vielleicht auch der in Nürnberg) und die Zugabe von „Ouraha“ wird aber auch erkennbar, mit wie viel an Mehrwert der Markt in Fürth gegenüber dem „praedium“ Langenzenn vom Bischof angerechnet worden war. Gleichzeitig lässt sich sehen, wie leichtfertig er damals auf das Präbendalgut der Dombrüder zugriff, ein Vorgang, gegen den sich die Domherren wenig später kräftig beschwert haben, was aber erst der übernächste Nachfolger Bischof Hartwig von Bamberg auch eingesehen hat. Da Heinrich III. nach Ablauf des Prekarievertrages das Marktrecht von Fürth nach Nürnberg verlegt hatte, bekamen die Dombrüder ihr „Phurti“ nicht in dem Wert zurück, wie man es ihnen genommen hatte. Es wird dadurch erklärlich, dass sie versucht haben auch ihr Marktrecht wieder zurückzubekommen, was aber erst 1062 durch Heinrich IV. vollzogen wurde. Die Unterbrechung des Marktwesens in Fürth von ca. 20 Jahren (1042 – 1062) hat offenbar ausgereicht, dass es in die Bedeutungslosigkeit absinken konnte. Immerhin standen die Händler damals unter dem besonderen Schutz des Königs/Kaisers (Königsmuntlinge) und sind innerhalb dieses kurzen Zeitraums mit dem Markt nach Nürnberg umgezogen, um sich dort neu zu etablieren. Aus der Rückgabeurkunde Heinrichs IV. vom 19. Juli 1062 geht hervor, dass dem neuen Markt in Fürth besondere Rechte zugesprochen worden waren, vor allem die damals wichtige Immunität und das Recht, Münzen zu prägen, wie es bereits aus ottonischen Privilegien bekannt ist. Die handeltreibenden Kaufleute wurden rechtlich gleichgestellt mit denen von Regensburg, Würzburg und Bamberg. Der erst zwanzig Jahre alte Markt in Nürnberg spielte in diesem Wertevergleich noch keine Rolle. Wollte man also Verhältnisse wieder herstellen, wie sie vor der Verlegung nach Nürnberg bestanden hatten? Nach Walter Schlesinger gab es eine Reihe ottonischer Märkte, denen die Rechte wie in großen Ansiedlungen zugesprochen worden waren, aber dann doch nicht die gleiche Bedeutung erreichten. In Bezug auf Fürth könnte der vorher aus der Oberpfalz lorierende Eisenhandel entlang der Pegnitz beispielsweise in Nürnberg „hängen“ geblieben sein, sodass sich hier nachfolgend nicht viel mehr als ein Agrarmarkt mit Produkten aus der unmittelbaren Umgebung entwickeln konnte.


Kommen wir zurück zu der Frage, wieso Heinrich II. den „locum furti“ als seinen Eigenbesitz bezeichnen konnte und ihn so auch nach Bamberg übergeben hat. Da aufgrund der Fundumstände in der Altstadt ein karolingischer Königshof auszuschließen ist, den Heinrich mit der Übernahme des Königsamtes (1002) als Fiskalgut geerbt haben könnte, muss nach anderen Möglichkeiten der Herkunft gefahndet werden. Wie schon angedeutet, gehörte Fürth zum liudolingischen Allodialbesitz oder war Bestandteil von bayerischem Herzogsgut (Fürther Geschichtsblätter 59. Jg, 2009, S. 47). Da die Übergabeformel über Verwaltungsgut in den Urkunden in der Regel anders lautete, ist in Fürth mit dem „proprietas“-Begriff in der Heinrichsurkunde davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um ererbten Allodialbesitz gehandelt hat, ähnlich wie in Bamberg. Das Entwicklungspotential des ottonischen Marktes lag in seiner verkehrsgeografischen Lage zur Zeit der ottonisch-bayerischen Herzöge. Es entsteht also die Frage ob der Ort bzw. Markt auf der grünen Wiese aus einer wirtschatlichen Notlage heraus – verursacht durch die Ungarnkriege – entstanden ist, oder es ihn vorher schon aus rein strategischen Überlegungen gegeben haben kann, zumindest seit der Zeit der Babenberger Fehde (897 – 906). Heinrich II. ist hier als der Ur-Urenkel der Hadwig, Schwester der liquidierten Babenberger Brüder Adalbert, Heinrich und Adalhart, zu sehen, deren Erbe an die sächsischen Liudolinger übergegangen war, weil Hadwig Otto den Erlauchten geheiratet hatte. Dem damals popponisch-babenbergischen Gebiet um Fürth lagen im Rangau die Wirtschaftshöfe Langenzenn und Herzogenaurach der rheinfränkischen Konradiner gegenüber. Wenn man bedenkt, mit welcher Gewalt der Machtkampf in Ostfranken ausgetragen wurde, lässt sich auch der Standort Fürth als strategischer Furtposten in dieser Auseinandersetzung bestimmen. Es bleibt dabei aber nach wie vor umstritten, ob der Ortsname Poppenreuth seine Herkunft aus der Urbarmachung der Gegend jener Zeit verdankt, würde historisch aber gut in diesen Zusammenhang passen. Auch die Rednitz/Regnitz kann als Grenzfluss keinen Anspruch mehr erheben, da die popponische Mark über den Fluss bis Burgfarrnbach in den Rangau, der konradinische Wirtschaftshof Herzogenaurach mit Eltersdorf, Gründlach, Walkersbrunn und Herpersdorf in den bayerischen Nordgau hinein gereicht hat. Hier ist auch ein machtpolitisches Problem zu erkennen. Die Erschließung des babenbergischen Machtbereichs östlich entlang der Regnitz war im Süden plötzlich durch die Ausweitung des konradinischen Wirtschaftshofes Herzogenaurach bis weit in den Nordgau hinein abgeschnitten worden. Dadurch lässt sich auch die Bedeutung der Pegnitzfurt in der Umgebung der Ludwigsbrücke erkennen, denn der Gegner konnte nicht nur aus dem Westen über die Rednitz, sondern auch von Eltersdorf her über die Pegnitz kommen. Der Plural im Ortsnamen „furti“ der Heinrichsurkunde hatte also durchaus seine Berechtigung, wenn man die politische Lage der Ortsgründerzeit betrachtet. Mit der Übergabe Heinrichs II. von Fürth, Langenzenn und Herzogenaurach an das neu gegründete Bistum in Bamberg als neuen Landes- und Lehensherrn war der Friede in dieser Gegend nachhaltig hergestellt und gesichert. Der strategische Standort Fürth verlor dadurch seine Bedeutung, hatte aber mit der Markterhebung eine neue hinzugewonnen – ein passender wirtschaftlicher Ausgleich, der den ottonischen Herrschern zuzuschreiben ist, die sich durchaus als die Nachfolger der älteren Babenberger in diesem Gebiet betrachten durften. Insofern ist der Nießbrauch der Hammersteiner über Fürth als allerletzter Versuch zu werten, ähnlich wie beim Wirtschaftshof Herzogenaurach über die Rednitz/Regnitz nach Osten vorzudringen. Nach dem Tode Irmgards 1042 konnten die Karten für unsere Gegend entsprechend neu gemischt werden.