Das Geländedenkmal „slos Schawersperg“

Aus AG Archäologie Fürth

Erschienen im Altstadtbläddla 40 (2006/2007) von Thomas Werner (überarbeitete Fassung)


Am Tag des offenen Denkmals versuchte die Arbeitsgruppe Archäologie in Fürth anhand von Führungen durch das Gelände der Burgstelle Schauerberg bei Emskirchen auf eine Denkmalgattung aufmerksam zu machen, die in dieser Veranstaltungsreihe nur nebenbei Beachtung findet – das Geländedenkmal. Ohne auf den Rechtsbegriff selbst einzugehen wurde ein Spezialfall des Denkmals vorgestellt, dessen Schutzbedürfnis nicht so offen zu Tage tritt wie beispielsweise beim Baudenkmal, da zunächst unklar ist, wo diese Denkmalgruppe anzutreffen ist und was sich alles dahinter verbirgt. Zu den bekanntesten Geländedenkmälern zählen Grabhügel, Abschnittswälle, Burgställe, Landwehren aber auch Hohlwege und Steinbrüche können dazu gehören. Sie werden im Landesamt für Denkmalpflege listenmäßig erfasst und stehen unter Denkmalschutz, worauf vor Ort nicht immer hingewiesen wird.


Im Fall der Burgstelle Schauerberg, die nur 3,5 km in nordwestlicher Richtung hinter der Landkreisgrenze über Laubendorf liegt, spricht man von einem Geländedenkmal, weil durch Einwirkung des Menschen die Struktur der Oberfläche im Gelände (Abb.1) sichtbar verändert wurde. Anhand historischer Quellen, volkstümlicher Überlieferung und Bodenfunden sind Ursache und Zweck dieser Veränderungen bekannt. Es handelt sich um eine historische Stätte und damit um die Form einer Geschichtsquelle, die sich in keinem Archiv aufbewahren lässt. Sie muss für nachfolgende Generationen erhalten bleiben. Die AG hat im Laufe des Jahres 2005 durch eine topographische Aufnahme des Denkmals mit Hilfe eines Tachymeters (Abb.2) dazu beigetragen, dass die schleichende Erosion durch Moto-Cross-Fahrer dokumentiert werden kann. Archäologische Funde (Abb.3), die dabei gemacht wurden, beziehen sich allerdings nur auf die letzte Phase des Burgenbaus. Unterstützung fanden wir im Geotechnischen Büro Dr. Tarasconi, der durch Messung von Widerständen im Erdmagnetfeld Erkenntnisse zu unterirdischen, architektonischen Strukturen im Burggelände beitragen konnte. Diese Befunde müssen allerdings noch ausgewertet werden.

Name und Funktion der Burg

Die Benennung der Burganlage ist eng verknüpft mit dem Ort unterhalb – Schauerberg (heute Altschauerberg). Das geht unter Berücksichtigung, dass die Wortbedeutung von Burg und Berg ursprünglich gleich war, daraus hervor wie in den Quellen von ihr gesprochen wird: Im ältesten Urbar[1] des Burggrafentums Nürnberg von 1361 wird sie erstmalig aufgeführt: „Ze Schaurberg under der Puerg“. Der Text bezieht sich hier auf den Ort nicht auf die Burg. Dennoch wird man davon ausgehen müssen, dass mit der Bezeichnung „Schauerberg“ die Burg gemeint ist und nicht der Ort. 1364 vererbte Elisabeth von Henneberg, die als Witwe des Burggrafen Johann II die Burg bewohnte, der Äbtissin von Kloster Birkenfeld, ihrer Tochter[2], „daz grozze bett zu Schauerberg“. Das stand sicherlich auf der Burg. Ob mit dieser Verknüpfung das antike Vorbild von Akropolis und Suburbium (Unterstadt) Pate stand, muss dahingestellt bleiben. Die abgestufte gesellschaftliche Gliederung der Ansiedlung in Form von Terrassen vom Burgberg bis zur Hauptstraße in Altschauerberg (Abb.4) ist auf einer Ansicht von 1910 noch gut zu beobachten[3]. Die archäologischen Funde von der Burg, die bisher gesammelt wurden, lassen sich laut Ortsakte im Bayerischen Landesamt für Denkmalspflege bis ins 11./12. Jhd. zurückdatieren[4], während der Ortsname „Scurberg“ aus dem 10. Jahrhunderts zu stammen scheint[5] und sich mit Sicherheit auf Schauerberg bezieht, da ca. 400 m nördlich der Schauerberger Mühle karolingische Siedlungsfunde des 8./9. Jahrhunderts entdeckt worden sind[6], die den Landnahmeprozess bestätigen. Hier steht das Bestimmungswort im Namen als ein althochdeutsches „scūr“ (mhd. schur) in der Bedeutung von Scheuer, Wetterdach[7]. Auch wenn man ab diesem Zeitpunkt damit begonnen hatte, landwirtschaftliche Anlagen zu befestigen ohne den Status von Burgen zu erreichen, wird man in Betrachtung der heutigen Oberflächenstruktur erkennen, dass ein Unterschied besteht zu einer ursprünglich befestigten Zehntscheuer. Die hügelartig herausragende Hauptburg umgeben von einem Wall-Graben-System, das auch eine sichel- bis hufeisenförmige Vorburg einbezieht, weist auf eine der frühen Turmburgen, die sich von Frankreich über ganz Mitteleuropa ausgebreitet haben. Solche sogenannten „Motten“ oder „Donjons“ erlebten ihre Blütezeit im 11. – 12. Jahrhundert - was auch mit den ältesten Funden von der Burg übereinstimmt - und waren Sitz des Landadels als Zentren von Rodungsgebieten und Landesausbau[8]. Das erklärt auch, warum Schauerberg bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts ein eigenständiges Amt war, das noch im gleichen Jahrhundert an Emskirchen verloren ging. Der Ausbau der Burg bis hin zum Altersruhesitz der alten Burggräfin lässt aber erkennen, dass ein Wandel der Burganlage stattgefunden haben muss, die in ihrer Schlussphase durchaus einem Vergleich mit der Cadolzburg standgehalten hätte. Die ursprüngliche Funktion als Zehntscheuer war aber bis dahin nicht aufgegeben worden und in Folge der Auflösung des Amtes Schauerberg beschwerten sich 1464 die Bauern aus Markterlbach, dass sie ihre Abgaben in den „Kasten“ nach Cadolzburg schaffen sollten, die sie vorher „zwe vogthey auf das slos Schawersperg“ geantwortet hatten[9]. Nachdem die Burg ihre Funktion als Vogtei- und Amtssitz unter markgräflicher Herrschaft verloren hatte, verfiel sie, denn der Einzelfund eines spätmittelalterlichen Schwertes „am Fuß der Ruine Schauerburg“ ist kein Beleg für eine gewaltsame Zerstörung[10]. Das 1504 in Nürnberg zusammengestellte Verzeichnis strategischer Punkte: „Gelegenhait der landschaft mitsampt den furtten und helltten darinne“ führt „Schuersperck“ als „markgreffisch und freysch Emskirchen“ auf[11], womit anscheinend nur noch die Ortschaft gemeint ist – die ursprüngliche Bedeutung der Burg spielte keine Rolle mehr.

Volkstümliche Eppeleinsruine

Die im Volksmund verbreitete Bezeichnung „Eppala“ unterstellt eine Beziehung des Appolonius (Eppelein auch Ekkelein genannt) von Gailingen[12] zur Burg Schauerberg, für die es quellenkundlich keine Belege gibt. Es ist daher danach zu fragen, wie sich die Bezeichnung durchgesetzt hat und worauf sie beruht, denn der Volksmund feiert manchmal seine Helden anders als die offizielle Geschichtsschreibung vorgibt und auch die Sagenbildung muss irgendwann einen Anfang gehabt haben. Als 1940 der Nürnberger Historiker Wilhelm Funk eine Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt hatte[13], konnte er feststellen, dass die Benennung Einzug gefunden hatte in die heimatkundliche Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts, ohne dass die Autoren ihre Angaben mit den entsprechenden Quellen belegt hätten. Aufgrund von Flurnamensbezeichnungen in der Umgebung von Buchklingen „Geuling“ und „Geulingäcker“ konnte er nicht ausschließen, dass das Geschlecht von Gailingen hier einmal die Grundherrschaft ausgeübt hatte. Von dem Eintrag „Gailingen“ auf seiner Generalstabskarte 1:50000 in der Nähe von Schauerberg liess sich nicht mehr feststellen, ob er aufgrund der Benennung aus dem Volksmund erfolgte oder ein alter Flurname vorlag. Eppelein selbst kann die Burg nie besessen haben, da sie zu seinen Lebzeiten bereits burggräflich war. Er wurde um 1320 geboren[14], während der Burggraf Friedrich IV von Nürnberg 1324 den „Schurberch“ unter seinen Erwerbungen aufgeführt hatte[15]. Wenn das Geschlecht der Gailingen hier einmal Grundbesitz gehabt hätte, käme demzufolge als Zeitraum nur der Abschnitt zwischen der Anlage im 11./12. Jahrhundert und der Übernahme durch die Burggrafen im 14. Jahrhundert in Frage. Dennoch ist der Bezug zum Eppelein in der Volksseele erhalten geblieben, dass im Raum steht, ob die Besitzrechte an der Burg bei dieser volkstümlichen Überlieferung überhaupt eine Rolle gespielt haben. Um hier etwas mehr Klarheit zu gewinnen, ist es notwendig, die Quellen zu den zeitgenössischen Akteuren nach der Frage auszuwerten, ob zeitliche Überschneidungen vorhanden sind, die ein Ereignis erhellen, das wert war im Volksmund lebendig zu bleiben:


  1. Als Burggraf Friedrich V, der Enkel des oben genannten Friedrich IV, ab dem Herbst 1361 die zu erwartenden Einkünfte im Amt Schauerberg aufzeichnen ließ, waren Heinrich von Seckendorff in Emskirchen und fünf Verwandte mit der „Burghut“ auf der Burg Schauerberg (Sicherheit und Schutz) belastet[16]. Da jener Heinrich, dem das Amt bisher zugeschrieben wurde[17], bereits verstorben war, ist anzunehmen, dass der Burggraf dessen gleichnamigen Sohn gemeint hat, der am 7.3.1398 gestorben ist[18].
  2. Das Geschlecht der Gailingen gehörte zum altfränkischen Landadel und scheint unter den Machthabern der Region, besonders den Grafen von Hohenlohe und den Nürnberger Burggrafen, völlig aufgerieben worden zu sein. In dem von 1370 bis 1377 andauernden Konflikt zwischen Burggrafentum und Hohenlohe stand der „Ekkelein von Gailingen“ aufseiten der Hohenlohe gegen die Burggrafen. Durch ständige Überfälle trug er sich in der offiziellen Geschichtsschreibung den Ruf eines Raubritters ein, was aber anscheinend in der breiten Bevölkerung so nicht empfunden wurde, da er wahrscheinlich nur die Befehle seines Dienstherrn befolgte. Als 1377 ein Vergleich zwischen den Kontrahenten Hohenlohe und Burggrafen ausgehandelt worden war, verlor der Eppelein aufgrund der Räubereien einen Großteil seiner Güter zum Teil auf Veranlassung des Kaisers[19]. Ob dies die Ursache für einen Überfall auf Bürger der Reichsstadt Rothenburg o.d. Tauber im gleichen Jahr war oder nicht, bleibt unbekannt. Wichtig ist aber, dass er danach Unterschlupf fand bei Heinrich von Seckendorff[20], den man als einen entfernten Verwandten des Eppelein bezeichnen kann und der zu diesem Zeitpunkt die „Burghut“ auf der Burg Schauerberg inne hatte, selber wohl im väterlichen Haus in Emskirchen oder auf eigenem Gut in Dürnnbuch wohnte.
  3. Das Jahr 1377, als sich Eppelein von Gailingen bei Heinrich von Seckendorf aufhielt, wird in den Quellen als Sterbejahr der alten Burggräfin Elisabeth von Henneberg angegeben[21]. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Burg in diesem Jahr vakant war.


Obwohl letztendlich nicht exakt zu belegen, ergibt sich für das Jahr 1377 aus den urkundlichen Quellen eine Konstellation, die einen kurzfristigen Aufenthalt des Eppelein von Gailingen auf der Burg Schauerberg zulassen würde. Die damit zusammenhängende Verletzung der burggräflichen Rechte könnte vom Volk als Erfolg oder Streich des ungerecht behandelten Eppelein interpretiert worden sein und sich so in der Volksseele festgesetzt haben. Der Groll des Burggrafen über den für ihn peinlichen Vorfall, lässt sich aus den Quellen wie folgt herauslesen: Hatte die alte Burggräfin 1361 in ihrem Testament verfügt, dass die Untertanen in Schauerberg von der Steuer freizuhalten sind, so erhielten die Schauerberger 1373 noch eine ausdrückliche Bestätigung[22] der Steuerfreiheit durch den Burggrafen, vier Jahre vor dem oben genannten Vorfall. Ein Jahr danach 1378 war das Amt Schauerberg in einer erneuten Auflistung der burggräflichen Einkünfte mit „160 guldein“ beschwert[23]. Im Vergleich dazu hatte die Aufstellung von 1361 nur knapp 40 fl (Gulden) ohne Naturalien an Einkünften eingebracht, wenn man den Idealkurs von 1 fl = 240 hlr (Heller) zugrunde legt. Hätte der Burggraf hier Milde walten lassen und eine Anhebung der Steuern nicht um das Vierfache bewirkt, wäre der Vorfall sicherlich in Vergessenheit geraten.

Fazit

Ob die Burg aus Spott über verloren gegangene Privilegien oder im Gedenken an eine ungerecht behandelte Person ihren volkstümlichen Namen erhalten hat, lässt sich nicht mehr feststellen. Das Geländedenkmal als einzigartige Geschichtsquelle muss aber im Interesse aller erhalten bleiben und darum geschützt werden.

Quellen

  1. Monumenta Boica XLVII. Bd., NF. Bd. 1, 1902, S. 81 – 87
  2. Funk, W.: Schauerberg, Eppala, Eppeleinruine oder Königstein? in: Die Heimat. Organ d. Hist. Ver. Neustadt an der Aisch u. Umgebung Nr. 24-25, 1940, o.S. Dort finden sich auch die entsprechenden Belege
  3. Befindet sich im Besitz des heutigen Eigentümers Herrn Schweighofer, Altschauerberg, dem zu danken ist
  4. O.A. im BLfD Nr. 6430-0003
  5. Bach, A.: Deutsche Namenkunde. Bd. II,1. § 389
  6. O.A. im BLfD Nr. 6430-0024
  7. Zur Bedeutung und Ausbreitung vgl. Kretschmer, P.: Wortgeographie der hochdeutschen Umgangssprache, Göttingen 1918, S. 407 f.
  8. Zum Begriff „Motte“ siehe: H. Hinz in: Lexikon des Mittelalters. dtv-Ausgabe Bd. VI. Sp. 873 f.
  9. Vgl. Funk w.o. Anm. 2
  10. O.A. im BLfD Nr. 6430-0010
  11. Hrsgg. v. F. Schnelbögl u. H.H. Hofmann in: Schriftenreihe der Altnürnberger Landschaft Bd. 1, 1952, S. 8
  12. Zum Namen siehe: Müllner, J.: Die Annalen der Reichsstadt Nürnberg von 1623. Teil II in: Quellen zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg. Bd. 11, 1984, S. 84 f.
  13. Vgl. oben Anm. 2
  14. Die Lebensdaten siehe: Stadtlexikon Nürnberg hrsgg. v. M. Diefenbacher u. R. Endres Nürnberg 1999, S. 249
  15. Schwammberger, A.: Die Erwerbspolitik der Burggrafen von Nürnberg in Franken (bis 1361). In: Erlanger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte. Bd. 16, 1932, S. 60
  16. Zum ältesten Urbar der Burggrafen siehe Anm. 1
  17. Rechter, G.: Die Seckendorff. Quellen und Studien zur Genealogie und Besitzgeschichte Bd. 1 in: Veröffentlichungen der Ges. f. fränk. Geschichte. Reihe IX, Bd. 36, 1987, S. 21 f.
  18. Rechter w.o. Anm. 17, S. 33 f.
  19. Siehe Funk w.o. Anm. 2
  20. Rechter w.o. Anm. 17, S. 34. Die verwandtschaftlichen Beziehungen lassen sich aus dem Register erschließen.
  21. http://genealogy.euweb.cz/hohz/hohenz1.html
  22. Funk w.o. Anm. 2 zit. Monumenta Zollerana IV, 220, S. 252
  23. Funk w.o. Anm. 2 zit. Monumenta Zollerana VIII, 330, S. 223